ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), dem Obligationenrecht (OR) und der Zivilprozessordnung, ZPO. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Arbeit, Lückenstrasse 8, 6431 Schwyz und das Seco, Direktion für Arbeit, Holzikofenweg 36, 3003 Bern


A) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft. Die Einsatzfirma anerkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich. Ist sie damit nicht einverstanden, so hat sie uns sofort davon Mitteilung zu machen; in diesem Fall wird unser Mitarbeiter (nachfolgend TMA) zurückgerufen und der Vertrag annulliert.


B) Unser temporäres Personal ist sorgfältig ausgesucht und darf ausschliesslich für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, für die Arbeitssicherheit besorgt zu sein und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes einzuhalten. Untersteht die Einsatzfirma einem allgemeinverbindlichen Arbeitsvertrag, so kommen die gesamtarbeitsvertraglichen Arbeitszeitregelungen auch für unser Temporärpersonal zur Anwendung.


C) Der TMA ist verpflichtet, die internen Vorschriften des Einsatzbetriebes zu respektieren. Er hat sich vertraglich verpflichtet, über alles, was ihm im Verlaufe seines Einsatzes beim Kunden zur Kenntnis gelangt, strengstes Stillschweigen zu bewahren.

D) Der TMA unterliegt den Weisungen des Kunden, er untersteht seiner Aufsicht und Verantwortung. Wir lehnen grundsätzlich jegliche Haftung ab für Schäden, die durch einen Temporären Mitarbeiter verursacht werden. Es gelten die Bestimmungen des OR, namentlich OR 55, 100 und 101.


E) Der TMA soll die im Kundenbetrieb gültigen Arbeitszeiten einhalten. Als Überstunden gelten diejenigen Stunden, die über die betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen; sie werden gemäss dem Reglement des Einsatzbetriebes entschädigt und müssen auf dem Arbeitsrapport separat aufgeführt und mit dem entsprechenden prozentualen Zuschlag erwähnt werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Weisungen und gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.


F) Der Kunde hat sich zu Beginn des Einsatzes zu überzeugen, dass der TMA den Anforderungen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir unverzüglich informiert werden. Die ersten vier Stunden eines solchen Einsatzes werden Ihnen nicht verrechnet. Sofern möglich, werden wir Ihnen sofort Ersatz anbieten.


G) Wir entlohnen unsere TMA aufgrund des wöchentlichen Arbeitsrapportes. Der Arbeitsrapport besteht entweder als gedrucktes Papierformular oder als für den Kunden jederzeit zugängliches, passwortgeschütztes und in einer Web- Applikation gespeichertes Online- Formular. Die Validierung der Einsatzstunden erfolgt entweder mittels Unterschrift auf dem Papierformular oder online, durch Eintrag im Web-Formular. Der TMA ist nicht befugt, vom Kunden Zahlungen entgegenzunehmen. Direkte Vereinbarungen mit unserem TMA sind unzulässig und für uns nicht verbindlich.


H) Reklamationen betreffend die fakturierten Stunden müssen innert acht Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnungen sind netto innert zehn Tagen zu bezahlen. Im Inkassofall gilt ein Verzugszins von 5% als vereinbart.


I) Der Kunde kann einen Temporären Mitarbeiter nach Einsatzende in ein direktes Anstellungsverhältnis übernehmen. Grundsätzlich ist eine Übernahme kostenlos. Der Einsatzbetrieb schuldet eine Entschädigung, sofern der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und falls die Anstellung weniger als drei Monate nach Einsatzende stattfindet. Die Entschädigung beläuft sich in solchen Fällen auf den Betrag, den der Kunde uns für Verwaltungshonorar und Gewinn für den dreimonatigen Einsatz hätte zahlen müssen, wovon aber das bereits geleistete Entgelt für Verwaltungshonorar und Gewinn abgezogen wird.


J) Als Gerichtsstand gilt Schwyz. Es kommt das schweizerische Recht zur Anwendung.

Helpforce AG, 8832 Wilen b. Wollerau / info@helpforce.ch / www.helpforce.ch